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Annahmeunmöglichkeit und Lohnrisiko

Eine Untersuchung zu den gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen des Lohnfortzahlungsanspruchs aus § 615 BGB. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Annahmeverzugs.
ISBN:
978-3-16-200292-1
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
23.03.2026
Autoren:
Reihe:
Beiträge zum Arbeitsrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
299
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Christoph Boës geht zunächst der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer seinen Lohn erhält, obwohl er wegen einer Störung des normalen Betriebsablaufs zeitweise nicht arbeiten konnte (sog. Annahmeunmöglichkeit). De lege lata drängen sich hierfür die Sätze 1 und 3 von § 615 BGB gleichermaßen auf. Welche der beiden Normen Anwendung findet, hängt entscheidend davon ab, ob der Annahmeverzug durch eine gleichzeitig eintretende Unmöglichkeit der Leistung ausgeschlossen wird. Auf Grundlage einer historischen und teleologischen Betrachtung gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass diese Frage für das allgemeine Schuldrecht zu verneinen ist. Damit umfasst der Annahmeverzug von vornherein auch arbeitsrechtliche Konstellationen der Annahmeunmöglichkeit. § 615 Satz 3 BGB erweist sich demgegenüber als bloß deklaratorischer Verweis auf die Voraussetzungen von Satz 1. Im Anschluss setzt sich Christoph Boës mit den Grenzen des Lohnfortzahlungsanspruchs auseinander. Ein Ausschluss des Anspruchs kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ursache der Störung nicht nur einen einzelnen Betrieb betrifft, sondern flächendeckend eine Vielzahl von Betrieben zugleich erfasst. Bisher ist es nicht gelungen, diese Problematik überzeugend zu lösen. Der Autor zeigt eine Grenzziehung anhand des Annahmeverzugsbegriffs auf, welcher nur Erfüllungshindernisse „in der Person" des Gläubigers erfassen sollte. Das Gegenstück hierzu bilden nach der Vorstellung des Gesetzgebers rein objektive Erfüllungshindernisse. Indem man von jeglichem Schuldner- und Gläubigerverhalten abstrahiert, lassen sich solche Hindernisse anhand der jeweils geschuldeten vertraglichen Leistung rechtssicher im Einzelfall bestimmen.
Biografische Anmerkung
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Toulouse 1; 2020 Erste Juristische Prüfung; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau; 2022 Zweite Juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2025 Promotion.