Auswirkungen des Einsatzes von 3D-Druckern auf die Verteilung der Besteuerungsrechte
ISBN:
978-3-339-11684-0
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.06.2020
Reihe:
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
356
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Die Digitalisierung von Unternehmen und Gesellschaft schreitet ununterbrochen voran und führt zu einem Wandel einer Vielzahl von Geschäftsmodellen. Auch die industrielle Produktion wird durch die zunehmende Digitalisierung beeinflusst. Eine Technologie, die das Potenzial hat, die Produktion tiefgreifend zu verändern, ist der 3D-Druck. Da für die Produktion im 3D-Druck-Verfahren keine umfangreichen Anlagen und kaum Personal benötigt werden, kann der Produktionsprozess insbesondere in Bezug auf die Wahl des Produktionsstandorts zunehmend flexibel gestaltet werden. Die Mobilität der 3D-Drucker kann dazu führen, dass sich durch die Verlagerung der Produktionstätigkeit die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten verschieben. Diese Studie verfolgt das Ziel, die Auswirkungen des Einsatzes von 3D-Druckern auf die Verteilung der Besteuerungsrechte zu analysieren. Insbesondere wird herausgearbeitet inwiefern sich die Besteuerungsrechte im Absatzstaat verändern. Hierfür werden verschiedene grenzüberschreitende Konstellationen, wie die 3D-Druck-Technologie für die industrielle Fertigung genutzt werden kann, betrachtet. Zum einen wird auf den Einsatz der 3D-Drucker in einem Tochterunternehmen bzw. einer Betriebsstätte eingegangen. Im Rahmen einer quantitativen Fallstudie wird analysiert, inwiefern bei Anwendung der traditionellen Verrechnungspreismethoden die Besteuerungsrechte hin zum Absatzstaat verlagert werden können. Da die traditionellen Verrechnungspreismethoden zunehmend kritisiert werden, wird außerdem analysiert, inwiefern sich die Gewinnallokation bei Anwendung einer standardisierten Profit-Split-Methode verändert. Des Weiteren wird die Konstellation betrachtet, bei der die Produktion nicht in einer festen Geschäftseinrichtung vorgenommen wird, sondern in einer sog. „driving factory“ („3D-Druck-Lkw“). Es wird problematisiert, dass nach geltendem Recht in diesem Fall keine Betriebsstätte begründet wird. Darauf aufbauend wird vorgeschlagen, das Betriebsstättenkonzept um einen Anknüpfungspunkt für mobile Geschäftseinrichtungen zu erweitern. Außerdem werden die Konstellationen betrachtet, in denen die Produktion auf einen unabhängigen Dienstleister ausgelagert wird, bzw. der Kunde selbst das gewünschte Produkt im 3D-Drucker herstellt.
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