Facebook Pixel

Die Beschützergarantenstellung von Kindern für ihre Eltern

Zugleich ein Beitrag zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs. 1 StGB
ISBN:
978-3-631-93884-3
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
17.11.2025
Autoren:
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
264
Ladenpreis
56,50 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Diese Arbeit befasst sich mit der aus § 13 Abs. 1 StGB folgenden Beschützergarantenstellung im familiären Bereich, die angesichts des demografischen Wandels immer stärker an Bedeutung erlangt. Anlass dazu gaben zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2016 und 2017, in denen die Senate die Garantenstellung von Kindern im Verhältnis zu ihren Eltern nicht mehr – wie bisher – allein mit dem rechtlichen Verwandtschaftsverhältnis begründeten, sondern unter Berücksichtigung von § 1618a BGB auf die Umstände des Einzelfalls Bezug nahmen. Der besondere Schwerpunkt liegt daher auf der Frage, ob § 1618a BGB als Grundlage für eine Garantenstellung herangezogen werden kann. Neben der Untersuchung der Beschützergarantenstellung liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 StGB mit Art. 103 Abs. 2 GG und den Anforderungen, die das Bestimmtheitsgebot an Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB stellt.
Biografische Anmerkung
Anna Valentin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und legte 2018 die Erste Juristische Prüfung ab. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht der Bucerius Law School in Hamburg, an der sie 2024 promovierte. Anschließend absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht und legte 2025 die Zweite Juristische Prüfung ab.