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Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz

Kommentar für die Praxis
ISBN:
978-3-7922-0265-4
Verlag:
Verlag W. Reckinger
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
09.04.2021
Autoren:
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
226
Ladenpreis
44,10 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Jährlich steigt die Anzahl der Vollstreckungen in Deutschland. Auch öffentliche Gläubiger befinden sich immer häufiger in der Situation, ausstehende Zahlungen gerichtlich einfordern zu müssen. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung haben die kommunalen Vollstreckungsbehörden sowohl die Interessen des Gläubigers zu vertreten als auch die Belange des Schuldners durch Berücksichtigung von Schutzvorschriften zu wahren. In diesem Konfliktfeld wird es immer schwieriger, Forderungen durchzusetzen. Das Verwaltungsvollstreckungsrecht regelt, wie diese Forderungen durchgesetzt und Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen erzwungen werden können. Trotz seiner immensen Relevanz in der Verwaltungspraxis wird das Verwaltungsvollstreckungsrecht in der Ausbildung meist nur oberflächlich behandelt. Der Praxiskommentar von Torsten Heuser liefert einen unverzichtbaren Wegweiser durch das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz – für die Praktiker in den Behörden ist er ein kompaktes Nachschlagwerk, für die Studenten und Auszubildende der Verwaltungs(hoch)schulen ein fundierter Einstieg in die Thematik. Die 5. Auflage des Kommentars berücksichtigt insbesondere die mit dem Gesetz vom 3. Juni 2020 erfolgten Änderungen des LVwVG, die u. a. Neuregelungen zu Niederschriften über Vollstreckungshandlungen, zu den Möglichkeiten zur Bestimmung einer gemeinsamen Vollstreckungsbehörde oder eines gemeinsamen Vollstreckungsbeamten und zur Drittschuldnererklärung enthalten. Der Anhang wurde aktualisiert und erweitert.
Biografische Anmerkung
Torsten Heuser, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), stellvertretender Vorsitzender des Bundesausschusses für das Verwaltungszwangsverfahren des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e. V., leitet die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Hahnstätten.