Monetaere Anreize und Finanzierungsmoeglichkeiten zur Optimierung des Bodenschutzes

ISBN:
978-3-631-65235-0
Verlag:
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
27.08.2014
Autoren:
Reihe:
Europaeische Hochschulschriften Recht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
283
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Die Arbeit beschäftigt sich in ihrem ersten Teil mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Bauplanungs- und Naturschutzrecht für Maßnahmen der Flächenerhaltung vorgeben und überprüft diese auf ihre Wirksamkeit sowie die Kostenfolgen. Des Weiteren werden die nachsorgenden bodenschützenden Maßnahmen beleuchtet, die maßgeblich die Erfassung und Beseitigung von Bodenverunreinigungen beinhalten. In der Praxis reichen die planungs- und ordnungsrechtlichen Instrumente aber nicht aus, um die fortschreitende Flächeninanspruchnahme und die Bodenverunreinigungen zu reduzieren. Daher untersucht die Autorin im zweiten Teil der Arbeit die Einsatzmöglichkeiten von Abgaben in Bezug auf ihre Steuerungsfunktion und als Finanzierungsquellen für einen wirksamen Bodenschutz und bewertet diese. Im steuerlichen Bereich liegen verschiedene Reformmodelle der Grundsteuer vor, deren Vor- und Nachteile die Autorin im Hinblick auf einen wirksamen Bodenschutz hin vergleicht und diskutiert. Im nicht steuerlichen Bereich prüft sie die Gestaltungsmöglichkeiten bei Gebühren und Beiträgen sowie den Sonderabgaben mit Bezug auf den Bodenschutz. Als Ergänzung zum abgabenrechtlichen Instrumentarium werden die Flächenausweisungs- und Versiegelungsrechte auf ihre Wirkung zur Verringerung der derzeitigen Flächeninanspruchnahme hin untersucht.
Biografische Anmerkung
Anke Anger studierte Rechtswissenschaften und European Studies an der Europa-Universität Viadrina. Dort war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Jean-Monnet-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht. Nach einer Tätigkeit in der Europaabteilung im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg arbeitet sie derzeit in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg.