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Strafprozessrecht

Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Strafverfahrensrechts
ISBN:
978-3-8114-9551-7
Auflage:
9., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2015
Verlag:
C.F. Müller
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.07.2015
Reihe:
C.F. Müller Lehr- und Handbuch
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
884
Ladenpreis
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Die Neuauflage ist grundsätzlich auf dem Stand Ende Dezember 2014. Einzelne wichtige Neuerungen aus dem Frühjahr 2015, wie etwa die Ergänzung des englischen Strafverfahrensrechts durch den im März 2015 in Kraft getretenen Criminal Justice and Court Act konnten noch berücksichtigt werden. Entwicklungen des Strafverfahrensrechts auf nationaler und europäischer Ebene werden nachgezeichnet und analysiert. Auf der Ebene des Europarats und seiner 47 Mitgliedsstaaten hat die Rechtsprechung des EGMR, die für die Verbreitung und Vereinheitlichung rechtsstaatlicher Standards sorgt, immer wieder auch Deutsches Strafverfahrensrecht zum Gegenstand gehabt und dieses einer kritischen Revision unterzogen. Auch das Europa der 28 Mitgliedsstaaten der EU hat zur Fortentwicklung nationalen Strafverfahrensrechts durch Europäisches Recht beigetragen, obwohl es keine allgemeine Europarechtliche Kompetenz für die Setzung von formellem oder materiellem Strafrecht gibt. Im Übrigen wird, wie auch schon in den Vorauflagen, die Deutsche obergerichtliche Rechtsprechung kritisch besprochen, die zwar recht erfolgreich die tatgerichtliche Praxis rechtsstaatlich zu zähmen versucht, zugleich aber auch Gräben zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft einerseits und Verteidigung andererseits vertieft. Die Tendenz der Rechtsprechung, unter Berufung auf die Effizienz der Strafverfolgung in Zeiten begrenzter Justizressourcen strafprozessual eigentlich vorgesehene Rechte interpretatorisch drastisch einzuschränken, bietet Grund zur Sorge. In diesem Zusammenhang beunruhigt auch die durch das Verständigungsgesetz und dessen grundsätzliche Billigung durch das BVerfG strukturell verkürzte Tatsachenaufklärung, welche geeignet ist, das Instruktionsprinzip zu reduzieren und damit das Wesen des deutschen Strafverfahrensrechts unter der Hand zu ändern.
Schlagwörter
Polizei Strafprozessrecht Strafverfahren Strafprozess EMRK Revision Strafverfahrensrecht Gutachten Strafprozessordnung Strafverfolgung StPO Opfer Ermittlungsverfahren Strafsachen Rechtsmittel Verteidigung Berufung Staatsanwaltschaft Hauptverhandlung Durchsuchung Beschwerde Beschlagnahme Zeuge Zwang Beweismittel Opferschutz Referendariat Untersuchungshaft Rechtshilfe Beweisaufnahme Verteidiger Verschwiegenheitspflicht Akteneinsicht Unschuldsvermutung Rechtsmittelverfahren Wiederaufnahme Absprachen Europol Haftbefehl Verwertungsverbot Sicherstellung Legalitätsprinzip Hauptverfahren Kronzeuge Fahndung Pflichtverteidigung Strafbefehl Revisionsverfahren Beweisantrag Schöffen Vorläufige Festnahme Verfahrensbeteiligte Absprache Eurojust Pflichtverteidiger Notwendige Verteidigung Adhäsionsverfahren Zwischenverfahren Beschleunigungsgebot Strafbefehlsverfahren Wiederaufnahmeverfahren Fluchtgefahr Prozessvoraussetzungen Örtliche Zuständigkeit Anfangsverdacht Ermächtigung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Revisionsgründe Eröffnungsbeschluss Urteilsgründe Wiederaufnahme des Verfahrens Sachliche Zuständigkeit Anklageerhebung Schöffe Überwachung der Telekommunikation Klageerzwingungsverfahren Vorbereitung der Hauptverhandlung Wiederholungsgefahr Revisionsgericht Tenor Einstellung des Verfahrens Nebenkläger Verfahrensprinzipien Wiederaufnahmegründe Verständigung im Strafverfahren Offizialprinzip Öffentlichkeitsprinzip Erhebung der öffentlichen Klage Akkusationsprinzip Ausschluss des Verteidigers Mündlichkeitsprinzip Pflichten des Verteidigers Pflichten des Zeugen Rechte des Zeugen Sitzungsprotokoll Gesetzesverletzung Grundsatz des rechtlichen Gehörs Akustische Überwachung Aufgaben der Staatsanwaltschaft Funktionelle Zuständigkeit Grundsatz der Unmittelbarkeit Schleppnetzfahndung Terminbestimmung
Biografische Anmerkung
Der Autor: Dr. Dr. h.c. Hans-Heiner Kühne, emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie einschließlich Strafvollzugs- und Jugendrecht an der Universität Trier.