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Strukturierter Parteivortrag im digital geführten Zivilprozess

Richterliche Verfahrensleitung und Sanktionierung parteiseitigen Fehlverhaltens
ISBN:
978-3-16-170578-6
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
05.01.2026
Reihe:
Schriften zum Recht der Digitalisierung
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
267
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.

Die Digitalisierung des Zivilprozesses verbessert die Rahmenbedingungen für einen strukturierten Parteivortrag. Aufbauend auf Ansätzen zur stärkeren parteiseitigen Strukturierung des Prozessstoffs entwickelt Florian Grießer ein Strukturierungskonzept, das eine tabellarische Gesamtübersicht der Prozesskommunikation erzeugt. Es zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es den Parteien größtmögliche Darstellungsfreiheit einräumt und zugleich ermöglicht, inhaltlich Zusammengehörendes räumlich beisammen abzubilden. Eine individuelle Sortierfunktion macht insbesondere eine Strukturbindung des Beklagten an die Struktur des Klägers obsolet, die vergleichbare Vorschläge zumeist erfordern. Ein solches Strukturierungskonzept ist über Durchsetzungsmechanismen abzusichern. In Grießers Konzept dienen Sanktionen als Instrumente der richterlichen Verfahrensleitung dazu, mehrere Ziele zu erreichen. Sie müssen wirksam und zugleich verfassungskonform sein, sollen nur geringen Sanktionierungsaufwand hervorrufen und die negativen Folgen einer Missachtung der verursachenden Partei oder gar ihrem Rechtsbeistand aufbürden. Inspiriert von Sanktionen des englischen Zivilprozessrechts entwirft der Autor ein dreistufig eskalierendes Durchsetzungssystem: Sofern eine Nacharbeitsaufforderung fruchtlos bleibt, hat die Partei ihren Vortrag zu verschlagworten sowie zusätzlich anfallende Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren zu tragen. Wurde Vortrag falsch verschlagwortet und vom Gericht übersehen, folgt eine Präklusionssanktion in der Folgeinstanz.

Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2025 im Fach Rechtswissenschaften der Universität Tübingen ausgezeichnet.

Biografische Anmerkung
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und am Trinity College Dublin; 2019 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der Juristischen Fakultät und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Tübingen; Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge; Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Stuttgart/Landgericht Tübingen; 2025 Promotion.