Der Schutz des Whistleblowers vor strafrechtlichen Sanktionen
ISBN:
978-3-339-13982-5
Auflage:
Aufl.
Verlag:
Kovac, Dr. Verlag
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
01.08.2024
Reihe:
Strafrecht in Forschung und Praxis
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
436
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In diesem Buch werden die für Whistleblower existierenden strafrechtlichen Risiken aufgezeigt und die sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene bereits bestehenden Ansätze zum Schutz von Whistleblowern vor strafrechtlichen Sanktionen auf ihre Geeignetheit überprüft. Dabei findet das Spannungsverhältnis zwischen den Geheimhaltungsinteressen der Unternehmen und den Rechten von Whistleblowern sowie dem Strafverfolgungsinteresse besondere Berücksichtigung.
Zunächst wird untersucht, welche Vorgaben für den Schutz vor strafrechtlichen Sanktionen sich aus dem Verfassungsrecht und dem Unionsrecht ergeben. Dazu wird sowohl die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen als auch die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in den Blick genommen und Widersprüche zwischen diesen beiden Richtlinien werden herausgearbeitet. Auf nationaler Ebene werden sodann die Auswirkungen des im Jahre 2019 in Kraft getretenen GeschGehG (insbesondere des Privilegierungstatbestands des § 5 GeschGehG) sowie des erst im Jahre 2023 in Kraft getretenen HinSchG auf den Schutz von Whistleblowern vor strafrechtlichen Sanktionen näher beleuchtet. Einen weiteren Schwerpunkt der Abhandlung bildet ein Vergleich mit der französischen Rechtslage, deren Entwicklung vom Inkrafttreten des Gesetzes Sapin II bis hin zu im Zuge der Whistleblowerrichtlinie erforderlichen Anpassungen (insbesondere durch das Gesetz Nr. 2022-401) umfassend nachgezeichnet wird. Unterschiede zur Umsetzung der Whistleblowerrichtlinie in deutsches Recht werden herausgestellt und eine mögliche Übernahme der französischen Ansätze für das deutsche Recht diskutiert. Anschließend werden eigene Ansätze zum Schutz von Whistleblowern vor strafrechtlichen Sanktionen unter Berücksichtigung eines interessengerechten Ausgleichs mit den Geheimhaltungsinteressen entwickelt.