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Die Beweislastverteilung bei der Organhaftung

Zur Reichweite der Beweislastregel § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG und der Business Judgment Rule als "presumption" deutscher Bauart
ISBN:
978-3-16-160688-5
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.03.2022
Reihe:
Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
543
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Nimmt eine Gesellschaft ihre Manager wegen Pflichtverletzung in die Haftung, müssen diese nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG den Entlastungsbeweis führen. Nach herrschender Meinung erfasst das nicht nur das Verschulden, sondern auch die Pflichtwidrigkeit. Die Betroffenen stellt dies in der Praxis vor erhebliche Schwierigkeiten. Rechtspolitisch wird deshalb die Streichung der Beweislastregel gefordert. Fabian Eike Flaßhoff zeigt, dass ein solcher Schritt nicht notwendig ist, da das herrschende Verständnis auf einem historischen "Übersetzungsfehler" beruht und sich der Entlastungsbeweis bereits nach geltendem Recht auf das Verschulden beschränkt. Unter solchermaßen geänderten Vorzeichen erscheint auch die Business Judgment Rule in einem neuen Licht. Als Vermutungsregel verstanden, gewinnt § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG als sicherer Hafen deutlich an Bedeutung.
Biografische Anmerkung
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen und der Université de Versailles Saint-Quentin-en-Yvelines; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin, der HU Berlin und der Universität Leipzig; 2018-20 Referendariat im Bezirk des OLG Dresden; 2021 Promotion (HU Berlin); Notarassessor im Freistaat Bayern.