Facebook Pixel

Eigentum als Herrschaftsressource

Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in den Franckeschen Stiftungen (Halle) vom 22.–24. Februar 2022
ISBN:
978-3-428-19212-0
Verlag:
Duncker & Humblot
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
15.05.2025
Reihe:
Der Staat. Beihefte
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
292
Ladenpreis
61,60EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
Lieferung in 3-4 Werktagen Versandkostenfrei ab 40 Euro in Österreich
Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Das Beiheft dokumentiert eine Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte. Eigentum als Herrschaftsressource scheint auf den ersten Blick einen zivilrechtlichen und einen öffentlichrechtlichen Aspekt zu verknüpfen. Aber in der Tat stützten sich frühmittelalterliche Könige auf eigene Ländereien und Domänen, um ihre Macht zu finanzieren und damit zu festigen. Später erschien dominium als Inbegriff von Herrschaft und Eigentum zugleich, sehr handfest auch in der Geschichte des Kolonialismus. Erst das 19. Jahrhundert versuchte, Amt und Privatperson wieder zu trennen. Bis in die Zeitgeschichte mit ihren neuen Nationalstaaten, totalitären Regimen, der Daseinsvorsorge und dem geistigen Eigentum erstreckt sich die thematische Spannweite der Beiträge. Die Plenumsdiskussionen sind umfassend dokumentiert und zeigen, wie Rechtshistoriker, Öffentlichrechtler und Archivare über eine Grundfrage der Verfassungsgeschichte epochenübergreifend ins Gespräch kommen.
Biografische Anmerkung
Dieter Gosewinkel, Historiker und Jurist, ist Direktor des Center for Global Constitutionalism am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und lehrt Neuere Geschichte an der Freien Universität Berlin. Prof. Dr. Oliver Lepsius ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an de r Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Prof. Dr. Peter Oestmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.