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Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten

Haftungsrisiken bei Managementfehlern, Risikobegrenzung und D&O-Versicherung
ISBN:
978-3-8005-1890-6
Auflage:
6., völlig neu bearbeitete Aufl. 2024
Verlag:
Boorberg, Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
08.05.2024
Reihe:
Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht
Format:
Softcover
Seitenanzahl:
446
Ladenpreis
132,70EUR (inkl. MwSt. zzgl. Versand)
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Die Haftungsrisiken von Vorständen, Geschäftsführern und Mitgliedern von Aufsichtsgremien beschäftigen Unternehmen, Unternehmensorgane, ihre Berater und Gerichte in erheblichem Umfang. Dies liegt einerseits an der zunehmenden Regulierungsdichte, der Unternehmen und ihre Organe ausgesetzt sind, andererseits an der oft kritischen Begleitung des Unternehmensgeschehens durch Investoren und die interessierte Öffentlichkeit. Skandale und Unternehmensschieflagen tragen ebenso hierzu bei. Das Buch will in der unübersichtlicher gewordenen Rechtsmaterie Orientierung bieten. Im Einzelnen dargestellt werden die rechtlichen Strukturen, die der Haftung dem Unternehmen gegenüber (Innenhaftung) und der Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung) zugrunde liegen. Ebenso werden die praktisch relevanten Fallkonstellationen beschrieben, in denen sich die Organhaftung häufig realisiert. Besonderes Augenmerk wird darauf gerichtet, wie Haftungsrisiken vermieden oder beschränkt werden können. In diesem Zusammenhang ist der D&O-Versicherung, deren Anwendungsbereich sowie ihrer Mechanik ein breiter Raum gewidmet. Abgerundet wird das Werk durch die Aufnahme relevanter Regelwerke wie des Deutschen Corporate Governance Kodex oder der GDV-Musterbedingungen für die D&O-Versicherung mit Erläuterungen sowie ein ausführliches Sachverzeichnis.
Biografische Anmerkung
Professor Dr. Roderich C. Thümmel LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York), Rechtsanwalt in Stuttgart und Honorarprofessor an der Universität Tübingen ist ein anerkannter Experte im Bereich des Organhaftungsrechts und der D&O-Versicherung. Er berät Unternehmensorgane und D&O-Versicherer bei der Abwehr von Haftungsansprüchen und ist in mehreren Unternehmen als Aufsichtsrat sowie Beirat tätig.