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Unabhängige Bankenaufsicht

Effektive Aufgabenerfüllung und demokratische Legitimation im Single Supervisory Mechanism
ISBN:
978-3-16-200274-7
Verlag:
Mohr Siebeck
Land des Verlags:
Deutschland
Erscheinungsdatum:
16.07.2026
Reihe:
Beiträge zum Finanz- und Währungsrecht
Format:
Hardcover
Seitenanzahl:
373
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Hinweis: Da dieses Werk nicht aus Österreich stammt, ist es wahrscheinlich, dass es nicht die österreichische Rechtslage enthält. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrem Kauf.
Mit der Einführung des „Single Supervisory Mechanism" (SSM) als Element der europäischen Bankenunion wurden zentrale Aufgaben der Bankenaufsicht per Unionsrecht in eine unabhängige Wahrnehmung durch einen aus Europäischer Zentralbank und nationalen Aufsichtsbehörden bestehenden Verwaltungsverbund überführt. Aus der Perspektive des deutschen Verfassungsrechts wird eine unabhängige Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben häufig mit großer Skepsis betrachtet und - wie etwa im Zentralbankenwesen - nur in eng begrenzten Ausnahmekonstellationen für zulässig gehalten. Angesichts der Anforderungen demokratischer Legitimation und gegenseitiger Gewaltenkontrolle gilt sie als besonders rechtfertigungsbedürftig. Christopher Finck widmet sich vor diesem Hintergrund den primär- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer unabhängigen Wahrnehmung von Bankenaufsichtsaufgaben und berücksichtigt dabei auch die im SSM abgebildete Konstellation, in der diese Aufgaben gemeinsam mit Zentralbankaufgaben durch eine einzige Institution erfüllt werden. In Auseinandersetzung mit extrajuridischen Erkenntnissen, insbesondere aus den Wirtschaftswissenschaften, untersucht er zunächst die Gründe und Wirkungen einer Unabhängigkeitsstellung. Anschließend überprüft er, ob und in welcher Form sich die aufsichtliche Unabhängigkeit im SSM mit den Vorgaben des Primärrechts und des nationalen Verfassungsrechts vereinbaren lässt. Er zeigt Gestaltungsmöglichkeiten der Verwaltungsorganisation auf, die diesen rechtlichen Anforderungen entsprechen und zugleich eine wirksame Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben gewährleisten.
Biografische Anmerkung
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Université de Nantes; 2008 Maîtrise Droit public; 2009 Magister des deutschen und ausländischen Rechts; 2011 Erstes Juristisches Staatsexamen; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz; 2013 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2011-16 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung, Europarecht der Universität Mainz; Höherer Dienst des Bundes in Berlin; Haushaltsattaché an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel.